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Betriebswirtschaftliche Auswirkungen beim Arbeitgeber

Betriebswirtschaftliche Auswirkungen beim Arbeitgeber
Betriebswirtschaftliche Auswirkungen beim Arbeitgeber

Betriebswirtschaftliche Auswirkungen beim Arbeitgeber

  • Die Beiträge zur Direktversicherung und die Pauschalsteuer- soweit vom Arbeitgeber getragen - können von den Betriebsausgaben abgezogen werden und mindern somit die Ertragsteuerbelastung des Unternehmens.
  • Die Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. Dies gilt ebenso für AN-finanzierte Beiträge (nach der Aufhebung des § 115 und Änderung des § 14 Abs. 1 S. 2 SGB IV mit Wirkung zum 01.01.09 zeitlich unbegrenzt über den 31.12.2008 hinaus).
  • Es sind keine Beiträge an den Pensionssicherungsverein (PSVaG) zu entrichten, da der Insolvenzschutz bei diesem versicherungsförmigen Durchführungsweg durch das VAG gewährleistet ist. 
  • Versorgungsverpflichtungen im Rahmen einer Direktversicherung berühren die Unternehmensbilanz nach HGB nicht. 
  • Der Verwaltungsaufwand für das Unternehmen ist denkbar gering, so dass keine Kapazitäten durch die Betreuung des Versorgungswerks gebunden werden. 
  • Die Versorgungsrisiken werden durch Abschluss der Direktversicherung vollständig aus dem Unternehmen ausgelagert. Scheidet ein Arbeitnehmer wegen Kündigung aus, so kann er die Direktversicherung auf privater Basis weiterführen (versicherungsvertragliche Lösung) oder diese wird beitragsfrei gestellt bzw. auf den Folgearbeitgeber übertragen. Weitergehende Ansprüche des Arbeitnehmers gegen seinen alten Arbeitgeber bestehen nicht.
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