Zusammenfassung der Vorteile
Aus Sicht des Arbeitgebers
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Bilanzneutralität
- Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§1 a BetrAVG) erfüllt
- Keine Beitragspflicht zum PSVaG
- Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Steuerliche Absetzbarkeit des Aufwands
- Versicherungsvertragliche Lösung bei Ausscheiden des Arbeitnehmers wegen Kündigung
- Risikoauslagerung
Aus Sicht des Arbeitnehmers
- Zwei steuerliche Fördermöglichkeiten
- Für Neuzusagen bleiben die Beiträge in Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrundlage in der
allgemeinen Rentenversicherung zuzüglich eines Festbetrages von 1.800 EUR steuerfrei.
- Durchführungsweg mit Möglichkeit der staatlichen Förderung über Zulagen und Sonderausgabenabzug
nach § 10 a EStG ("Riester-Rente")
- Versicherungsvertragliche Lösung bei Ausscheiden wegen Kündigung
- Bei Entgeltumwandlung Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen
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