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Betriebswirtschaftliche Auswirkungen beim Arbeitgeber

Betriebswirtschaftliche Auswirkungen beim Arbeitgeber
Betriebswirtschaftliche Auswirkungen beim Arbeitgeber

Betriebswirtschaftliche Auswirkungen beim Arbeitgeber

  • Die Versorgungsverpflichtungen aus einer Direktzusage sind auf der Passivseite der Handels- und Steuerbilanz als Pensionsrückstellungen auszuweisen. Demgegenüber stehen auf der Aktivseite der Bilanz die Kapitalanlage, bei Rückdeckung die Forderungen aus der Rückdeckungsversicherung und / oder den Investmentfonds.
  • Die Zuführungen zur Pensionsrückstellung, die späteren Leistungsauszahlungen und ferner der Beitrag an den Pensionssicherungsverein mindern als Betriebsausgaben die Ertragsteuerbelastung des Unternehmens. 
  • Bei Rückdeckung der zugesagten Versorgungsleistungen über eine Versicherung und / oder einen Investmentfonds können die Beiträge von den Betriebsausgaben abgezogen werden und mindern somit die Ertragsteuerbelastung des Unternehmens. 
  • Auch Gehaltsbestandteile im Zuge einer Entgeltumwandlung über eine Direktzusage sind in Höhe von bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei, was durch die Aufhebung des § 115 und Änderung des § 14 Abs. 1 S. 2 SGB IV mit Wirkung zum 01.01.09 nunmehr über das Jahr 2008 hinaus zeitlich unbegrenzt gilt.
  • Der Pensionsrückstellung auf der Passivseite steht der Aktivwert aus der Kapitalanlage/ Rückdeckung gegenüber, der gewinnerhöhend wirkt. In Saldo sind positive Liquiditätsauswirkungen beim Unternehmen möglich (Innenfinanzierungseffekt). 
  • Zur Sicherung der Ansprüche Ihrer Arbeitnehmer gegen eine mögliche Unternehmensinsolvenz ist für gesetzlich unverfallbare Ansprüche bzw. für laufende Versorgungsleistungen nach Eintritt des Leistungsfalls ein Beitrag an den Pensionssicherungsverein, PSVaG, zu entrichten. Eine Ausnahme besteht lediglich für Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Unternehmerstellung (z.B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer) aus dem Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes herausfallen. 
  • Die Versorgungsrisiken werden durch eine Rückdeckung über eine Lebensversicherung oder einen Investmentfonds teilweise aus dem Unternehmen ausgelagert. Bei beitragsorientierten Leistungszusagen (AG- oder AN-finanziert, Zusagedatum ab 01.01.01) sind bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers die gesetzlich unverfallbaren Ansprüche der Höhe nach auf die aus den bisherigen Beiträgen finanzierten Leistungen beschränkt.
  • Im Hinblick auf Basel II und dem zunehmenden Einfluss von Rating Agenturen können hohe in der Bilanz ausgewiesene Pensionsverpflichtungen die Fremdkapitalaufnahme erschweren. Für Unternehmen, die nach IAS 19 (International Accounting Standards) bilanzieren, bietet es sich daher an, im Wege eines CTA-Models (Contractual Trust Arragement) eine Saldierung von als Plan Assets qualifizierendem Trustvermögen und Sollrückstellung (Defined Benefit Obligation, DBO) zu erreichen.
     
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