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Steuerliche Auswirkungen für den Arbeitnehmer

Steuerliche Auswirkungen für den Arbeitnehmer
Steuerliche Auswirkung beim Arbeitnehmer

Steuerliche Auswirkungen für den Arbeitnehmer

  • Das am 01.01.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz führt zu keiner Änderung bei der steuerlichen Behandlung der Direktzusage. Entgeltbestandteile, die für eine Direktzusage aufgewendet werden, sind in voller Höhe einkommensteuerfrei.
  • Entgeltbestandteile, die für eine Direktzusage aufgewendet werden, sind bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei, was nach der Gesetzesänderung des SGB IV (Streichung des § 115 und Änderung des § 14 Abs.1 S. 2) auch über den 31.12.2008 hinaus zeitlich unbegrenzt fortgilt.
  • Erst die späteren Versorgungsleistungen sind lohnsteuerpflichtig, wobei dann der in der Regel deutlich geringere Lohnsteuersatz des Rentners zur Anwendung kommt (nachgelagerte Besteuerung). 
  • Zudem kann bei Leistungsbezug ein Versorgungsfreibetrag, ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag und ein Werbungskosten-Pauschbetrag geltend gemacht werden. Der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag werden bis zum Jahr 2040 auf 0 EUR abgeschmolzen. Die Vereinbarung von Kapitalzusagen über eine Direktzusage bleibt steuerlich zulässig. 
  • Die Möglichkeit der staatlichen Zulagenförderung nach §10a EStG existiert bei diesem Durchführungsweg nicht. 
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