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Versorgungsmodell Direktzusage

Versorgungsmodell Direktzusage
Versorgungsmodell Direktzusage

Versorgungsmodell Direktzusage

Bei der Direktzusage, die auch als unmittelbare Versorgungszusage/ Pensionszusage bezeichnet wird, erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage über laufende oder einmalige Versorgungsleistungen bei Erreichen der Altersgrenze, Invalidität oder Tod. Der Arbeitnehmer erwirbt durch die Versorgungszusage einen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Erbringung dieser Leistungen.

Die Finanzierung der zugesagten Versorgungsleistungen kann über die Bildung von Pensionsrückstellungen erfolgen (Innenfinanzierung). Es ist jedoch auch eine (kongruente oder partielle) Rückdeckung über eine Lebensversicherung bei einem Versicherungsunternehmen bzw. eine Fondsanlage bei einer Investmentgesellschaft bzw. eine Kombination beider Formen möglich.

Wirtschaftlich kann die Direktzusage sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) getragen werden. Auch eine Mischfinanzierung ist möglich.

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