Versorgungsmodell Direktzusage
Bei der Direktzusage, die auch als unmittelbare Versorgungszusage/ Pensionszusage bezeichnet
wird, erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage über laufende oder einmalige
Versorgungsleistungen bei Erreichen der Altersgrenze, Invalidität oder Tod. Der Arbeitnehmer
erwirbt durch die Versorgungszusage einen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen seinen Arbeitgeber auf
Erbringung dieser Leistungen.
Die Finanzierung der zugesagten Versorgungsleistungen kann über die Bildung von
Pensionsrückstellungen erfolgen (Innenfinanzierung). Es ist jedoch auch eine (kongruente oder
partielle) Rückdeckung über eine Lebensversicherung bei einem Versicherungsunternehmen bzw. eine
Fondsanlage bei einer Investmentgesellschaft bzw. eine Kombination beider Formen möglich.
Wirtschaftlich kann die Direktzusage sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer
(Entgeltumwandlung) getragen werden. Auch eine Mischfinanzierung ist möglich.
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