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Formen der Versorgungszusagen

In der Vergangenheit war die Leistungszusage, bei der dem Arbeitnehmer für den Fall des Erreichens des Pensionsalters und ggf. für den Invaliditäts- und Todesfall fest definierte Leistungen zugesagt wurden (Bsp.: die Höhe der Altersrente beträgt je vollendetem Dienstjahr 1 % des Gehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, maximal werden 25 Dienstjahre angerechnet), die übliche Form der Zusagegestaltung. Da die Leistungszusage jedoch mit hohen wirtschaftlichen Risiken behaftet ist, setzt sich heute immer mehr die beitragsorientierte Leistungszusage durch.


Bei der beitragsorientierten Leistungszusage (AG- oder AN-finanziert) ist der einmalige bzw. jährliche Versorgungsaufwand für die betriebliche Altersversorgung von Anfang an klar definiert, was der dauerhaften wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Versorgungswerks entgegen kommt.

Mit dem Altersvermögensgesetz wurde als neue Form der Versorgungszusage für die Durchführungswege Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung die Beitragszusage mit Mindestleistung eingeführt. (s. § 1 Abs.2 Nr. 2 BetrAVG). Der Arbeitgeber verpflichtet sich hierbei, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der bAV zu zahlen, und für Leistungen zur Altersversorgung das planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital auf der Grundlage der gezahlten Beiträge, mindestens die Summe der zugesagten Beiträge, soweit sie nicht rechnungsmäßig für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden, zur Verfügung zu stellen.

Entgeltumwandlung

In der betrieblichen Altersversorgung wird die vom Arbeitnehmer finanzierte Versorgungszusage zukünftig durch den seit 01.01.2002 bestehenden gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung
(§ 1 a BetrAVG) immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Welcher Durchführungsweg?

Die Entscheidung über den geeigneten Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung kann nur vor dem Hintergrund der individuellen Ausgangssituation und Zielsetzung Ihres Unternehmens getroffen werden. Neben der Frage einer geeigneten Ausgestaltung der Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter sind hier vor allem auch die betriebswirtschaftlichen Aspekte innerhalb des Unternehmens sowie die steuerliche Behandlung der Versorgungsaufwendungen bzw. Versorgungsleistungen beim Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Auch die Flexibilität des Versorgungswerks und die personalpolitischen Zielsetzungen sind für Ihre Entscheidung von Bedeutung.

Für eine erste Bedarfsanalyse wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherungsagenten oder die DekaBank, bzw. Ihre Sparkassenagentur, die Sie gerne ausführlich beraten. 

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