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Formen der Versorgungszusagen
In der Vergangenheit war die Leistungszusage, bei der dem Arbeitnehmer
für den Fall des Erreichens des Pensionsalters und ggf. für den Invaliditäts-
und Todesfall fest definierte Leistungen zugesagt wurden (Bsp.: die
Höhe der Altersrente beträgt je vollendetem Dienstjahr 1 % des Gehalts bis
zur Beitragsbemessungsgrenze, maximal werden 25 Dienstjahre angerechnet), die
übliche Form der Zusagegestaltung. Da die Leistungszusage jedoch mit hohen
wirtschaftlichen Risiken behaftet ist, setzt sich heute immer mehr die
beitragsorientierte Leistungszusage durch.
Bei der beitragsorientierten Leistungszusage (AG- oder
AN-finanziert) ist der einmalige bzw. jährliche
Versorgungsaufwand für die betriebliche Altersversorgung von
Anfang an klar definiert, was der dauerhaften wirtschaftlichen Tragfähigkeit des
Versorgungswerks entgegen kommt.
Mit dem Altersvermögensgesetz wurde als neue Form der Versorgungszusage für
die Durchführungswege Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung die
Beitragszusage mit Mindestleistung eingeführt. (s. § 1 Abs.2
Nr. 2 BetrAVG). Der Arbeitgeber verpflichtet sich hierbei, Beiträge zur
Finanzierung von Leistungen der bAV zu zahlen, und für Leistungen zur
Altersversorgung das planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital auf der
Grundlage der gezahlten Beiträge, mindestens die Summe der zugesagten Beiträge,
soweit sie nicht rechnungsmäßig für einen biometrischen Risikoausgleich
verbraucht wurden, zur Verfügung zu stellen.
Entgeltumwandlung
In der betrieblichen Altersversorgung wird die vom Arbeitnehmer finanzierte
Versorgungszusage zukünftig durch den seit 01.01.2002 bestehenden gesetzlichen
Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung (§ 1 a BetrAVG) immer mehr
an Bedeutung gewinnen.
Welcher Durchführungsweg?
Die Entscheidung über den geeigneten Durchführungsweg der betrieblichen
Altersversorgung kann nur vor dem Hintergrund der individuellen
Ausgangssituation und Zielsetzung Ihres Unternehmens getroffen werden. Neben der
Frage einer geeigneten Ausgestaltung der Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter sind
hier vor allem auch die betriebswirtschaftlichen Aspekte innerhalb des
Unternehmens sowie die steuerliche Behandlung der Versorgungsaufwendungen bzw.
Versorgungsleistungen beim Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Auch die
Flexibilität des Versorgungswerks und die personalpolitischen Zielsetzungen sind
für Ihre Entscheidung von Bedeutung.
Für eine erste Bedarfsanalyse wenden Sie sich bitte an
Ihren Versicherungsagenten oder die DekaBank, bzw. Ihre Sparkassenagentur, die Sie gerne ausführlich
beraten.
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