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Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn einem Arbeitnehmer aus Anlass
seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen der Alters-,
Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zugesagt werden (§1 BetrAVG).
In Deutschland gibt es für die betriebliche Altersversorgung fünf
verschiedene Durchführungswege:
Unterstützungskasse
Bei einer Unterstützungskasse handelt es sich um
einen externen Versorgungsträger, meist in Form eines eingetragenen Vereins,
auf dessen Leistungen (formal) kein Rechtsanspruch besteht. Die
Versorgungszusage des Arbeitgebers über eine Unterstützungskasse gilt in dem Zeitpunkt
als erteilt, ab dem der Arbeitnehmer zum Kreis der Begünstigten
der Unterstützungskasse gehört. Die Unterstützungskasse erhält Zuwendungen (AG-
oder AN-finanziert) vom Arbeitgeber, und erbringt im Leistungsfall die
Versorgungsleistungen. Bei einer rückgedeckten Unterstützungskasse stellt die
Unterstützungskasse die Mittel für ihre Versorgungsleistungen durch Abschluss
von Versicherungen sicher. weiter
Direktzusage
Bei der Direktzusage, auch unmittelbare
Versorgungszusage/ Pensionszusage genannt, sagt der Arbeitgeber die im
Leistungsfall zu erbringenden Versorgungsleistungen direkt, d.h. ohne externen
Versorgungsträger, zu. Die Zusage kann AG- oder über eine
Entgeltumwandlungsvereinbarung AN-finanziert erteilt werden. Der Arbeitgeber
trägt das biometrische Risiko und Kapitalanlagerisiko aus der Versorgungszusage.
Zur Finanzierung der Versorgungsleistungen bildet der Arbeitgeber interne
Pensionsrückstellungen. Es empfiehlt sich, die Versorgungsleistungen im Hinblick
auf die vorzeitigen Leistungsfälle Tod und/oder Invalidität durch Abschluss
einer geeigneten Rückdeckung sicherzustellen, z.B. über eine Kombination aus
Fondsanlage und Risikolebensversicherung. weiter
Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber (=
Versicherungsnehmer) bei einem Lebensversicherungsunternehmen eine
Lebensversicherung auf das Leben seines Mitarbeiters (= versicherte Person) ab.
In der Regel wird dem Arbeitnehmer ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf die
Versicherungsleistungen eingeräumt. Die Beiträge zur Direktversicherung können
vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer finanziert werden. weiter
Pensionskasse
Bei einer Pensionskasse handelt es sich um ein
unternehmenseigenes oder überbetriebliches Lebensversicherungsunternehmen
besonderer Art, in Form eines VVaG oder einer AG. Die Pensionskasse ist Träger
der Versorgung. Analog zur Direktversicherung schließt auch hier der Arbeitgeber
(= Versicherungsnehmer) auf das Leben des Arbeitnehmers (= versicherte Person)
eine Versicherung ab. Der Arbeitgeber führt die Beiträge (AG- oder
AN-finanziert) zur Pensionskasse ab. weiter
Pensionsfonds
Beim durch das Altersvermögensgesetz neu geschaffenen Durchführungsweg
Pensionsfonds handelt es sich um einen externen Versorgungsträger,
eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung (kein Lebensversicherungsunternehmen)
in der Form eines Pensionsfonds-Vereins oder einer
AG, die dem Versicherungsaufsichtsgesetz VAG unterliegt. Der Pensionsfonds ist
durch hohe Renditechancen durch entsprechende Freiheiten in der Kapitalanlage
gekennzeichnet, wobei durch den gesetzlich vorgeschriebenen Beitragserhalt
(Beitragszusage mit Mindestleistung) eine Mindest-Absicherung
geboten wird. Der Pensionsfonds erhält vom Arbeitgeber Beiträge (AG- oder
AN-finanziert), und erbringt gemäß Versorgungszusage im Leistungsfall die
Versorgungsleistungen. weiter
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