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Informationen zur bAV

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Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zugesagt werden
(§1 BetrAVG).
In Deutschland gibt es für die betriebliche Altersversorgung fünf verschiedene Durchführungswege:


Unterstützungskasse

Bei einer Unterstützungskasse handelt es sich um einen externen Versorgungsträger, meist in Form eines eingetragenen Vereins, auf dessen Leistungen (formal) kein Rechtsanspruch besteht. Die Versorgungszusage des Arbeitgebers über eine Unterstützungskasse gilt in dem Zeitpunkt als erteilt, ab dem der Arbeitnehmer zum Kreis der Begünstigten der Unterstützungskasse gehört. Die Unterstützungskasse erhält Zuwendungen (AG- oder AN-finanziert) vom Arbeitgeber, und erbringt im Leistungsfall die Versorgungsleistungen. Bei einer rückgedeckten Unterstützungskasse stellt die Unterstützungskasse die Mittel für ihre Versorgungsleistungen durch Abschluss von Versicherungen sicher. weiter  


Direktzusage

Bei der Direktzusage, auch unmittelbare Versorgungszusage/ Pensionszusage genannt, sagt der Arbeitgeber die im Leistungsfall zu erbringenden Versorgungsleistungen direkt, d.h. ohne externen Versorgungsträger, zu. Die Zusage kann AG- oder über eine Entgeltumwandlungsvereinbarung AN-finanziert erteilt werden. Der Arbeitgeber trägt das biometrische Risiko und Kapitalanlagerisiko aus der Versorgungszusage. Zur Finanzierung der Versorgungsleistungen bildet der Arbeitgeber interne Pensionsrückstellungen. Es empfiehlt sich, die Versorgungsleistungen im Hinblick auf die vorzeitigen Leistungsfälle Tod und/oder Invalidität durch Abschluss einer geeigneten Rückdeckung sicherzustellen, z.B. über eine Kombination aus Fondsanlage und Risikolebensversicherung. weiter  


Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber (= Versicherungsnehmer) bei einem Lebensversicherungsunternehmen eine Lebensversicherung auf das Leben seines Mitarbeiters (= versicherte Person) ab. In der Regel wird dem Arbeitnehmer ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf die Versicherungsleistungen eingeräumt. Die Beiträge zur Direktversicherung können vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer finanziert werden. weiter  


Pensionskasse

Bei einer Pensionskasse handelt es sich um ein unternehmenseigenes oder überbetriebliches Lebensversicherungsunternehmen besonderer Art, in Form eines VVaG oder einer AG. Die Pensionskasse ist Träger der Versorgung. Analog zur Direktversicherung schließt auch hier der Arbeitgeber (= Versicherungsnehmer) auf das Leben des Arbeitnehmers (= versicherte Person) eine Versicherung ab. Der Arbeitgeber führt die Beiträge (AG- oder AN-finanziert) zur Pensionskasse ab. weiter 


Pensionsfonds

Beim durch das Altersvermögensgesetz neu geschaffenen Durchführungsweg Pensionsfonds handelt es sich um einen externen Versorgungsträger, eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung (kein Lebensversicherungsunternehmen) in der Form eines Pensionsfonds-Vereins oder einer AG, die dem Versicherungsaufsichtsgesetz VAG unterliegt. Der Pensionsfonds ist durch hohe Renditechancen durch entsprechende Freiheiten in der Kapitalanlage gekennzeichnet, wobei durch den gesetzlich vorgeschriebenen Beitragserhalt (Beitragszusage mit Mindestleistung) eine Mindest-Absicherung geboten wird. Der Pensionsfonds erhält vom Arbeitgeber Beiträge (AG- oder AN-finanziert), und erbringt gemäß Versorgungszusage im Leistungsfall die Versorgungsleistungen. weiter 

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