Betriebswirtschaftliche Auswirkungen beim Arbeitgeber
Die Beiträge zum Pensionsfonds und die Beiträge an den
Pensionssicherungsverein können von den Betriebsausgaben abgezogen werden und
mindern somit die Ertragsteuerbelastung des Unternehmens.
AG-finanzierte Beiträge, die gemäß § 3 Nr. 63 EStG
steuerfrei sind, sind sozialversicherungsfrei. AN-finanzierte Beiträge sind
bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze noch bis 2008
sozialversicherungsfrei.
Versorgungsverpflichtungen im Rahmen eines
Pensionsfonds berühren die Unternehmensbilanz nicht.
Der Verwaltungsaufwand für das Unternehmen ist denkbar
gering, so dass keine Kapazitäten durch die Betreuung des Versorgungswerks
gebunden werden.
Die Versorgungsrisiken werden durch den Pensionsfonds weitgehend aus dem
Unternehmen ausgelagert. Im Leistungsfall besteht allerdings bei der
Beitragszusage mit Mindestleistung eine Einstandspflicht des Arbeitgebers in
Höhe der Mindestleistung, soweit diese nicht durch Mittel des Pensionsfonds
gedeckt ist.