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Steuerliche Auswirkungen für den Arbeitnehmer

Steuerliche Auswirkungen für den Arbeitnehmer
Steuerliche Auswirkung beim Arbeitnehmer

Steuerliche Auswirkungen für den Arbeitnehmer

  • Im Rahmen von § 3 Nr. 63 EStG können Beiträge (AG- oder AN-finanziert) bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrundlage in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei in einen Pensionsfonds eingezahlt werden. Für Versorgungszusagen, die ab dem 01.01.2005 erteilt wurden, ist zusätzlich ein Festbetrag von 1.800 EUR steuerfrei. Erst die späteren Versorgungsleistungen sind einkommensteuerpflichtig, wobei dann der in der Regel deutlich geringere Steuersatz des Rentners zur Anwendung kommt (nachgelagerte Besteuerung). 
  • Außerdem bietet der Pensionsfonds die Möglichkeit der staatlichen Zulagenförderung nach § 10a EStG. In diesem Fall werden die Beiträge im Rahmen einer Gehaltsverzichtsvereinbarung individuell versteuert, d.h. vom Nettogehalt des Arbeitnehmers einbehalten. Im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer eine staatliche Zulage bzw. kann, sofern dies für ihn günstiger ist, einen Sonderausgabenabzug geltend machen. Die spätere Versicherungsleistung wird in voller Höhe nachgelagert besteuert. 
  • AN-finanzierte Beiträge sind bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sind noch bis 2008 sozialversicherungsfrei.
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