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Versorgungsmodell Pensionsfonds

Versorgungsmodell Pensionsfonds
Versorgungsmodell Pensionsfonds

Versorgungsmodell Pensionsfonds

Mit der Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) wurde im Jahr 2002 der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung eingeführt. Beim Pensionsfonds handelt es sich um eine der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegende rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die vom Arbeitgeber durch Beiträge (AG- oder AN-finanziert) dotiert wird. Der Pensionsfonds erbringt im Leistungsfall die Versorgungsleistungen gemäß dem Versorgungsversprechen, das der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmen erteilt hat. Dabei hat der Arbeitnehmer einen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen den Pensionsfonds.

Der Pensionsfonds zeichnet sich durch vielfältige Kapitalanlagemöglichkeiten und entsprechend attraktive Renditechancen aus.

Bei der Beitragszusage mit Mindestleistung haftet der Arbeitgeber dafür, dass im Leistungsfall mindestens die eingezahlten Beiträge (abzüglich der für Risikoschutz verbrauchten Beitragsanteile) zur Verfügung stehen.

Im Rahmen eines Pensionsfonds können laufende Versorgungsleistungen bei Erreichen der Altersgrenze, Invalidität oder Tod zugesagt werden, ebenso Auszahlpläne mit anschließender Restverrentung, einmalige Kapitalleistungen können nicht zugesagt werden.

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