Versorgungsmodell Pensionsfonds
Mit der Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen
Altersversorgung (BetrAVG) durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) wurde im Jahr
2002 der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche
Altersversorgung eingeführt. Beim Pensionsfonds handelt es sich um eine der
staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegende rechtlich selbständige
Versorgungseinrichtung, die vom Arbeitgeber durch Beiträge (AG- oder
AN-finanziert) dotiert wird. Der Pensionsfonds erbringt im Leistungsfall die
Versorgungsleistungen gemäß dem Versorgungsversprechen, das der Arbeitgeber
seinen Arbeitnehmen erteilt hat. Dabei hat der Arbeitnehmer einen unmittelbaren
Rechtsanspruch gegen den Pensionsfonds.
Der Pensionsfonds zeichnet sich durch vielfältige Kapitalanlagemöglichkeiten
und entsprechend attraktive Renditechancen aus.
Bei der Beitragszusage mit Mindestleistung haftet der Arbeitgeber dafür, dass
im Leistungsfall mindestens die eingezahlten Beiträge (abzüglich der für
Risikoschutz verbrauchten Beitragsanteile) zur Verfügung stehen.
Im Rahmen eines Pensionsfonds können laufende Versorgungsleistungen bei
Erreichen der Altersgrenze, Invalidität oder Tod zugesagt werden, ebenso
Auszahlpläne mit anschließender Restverrentung, einmalige Kapitalleistungen
können nicht zugesagt werden.
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