Zusammenfassung der Vorteile
Aus Sicht des Arbeitgebers
- Steuerliche Absetzbarkeit des Aufwands
- Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Bilanzneutralität
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Weitgehende Risikoauslagerung
- Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) erfüllt
Aus Sicht des Arbeitnehmers
- Zwei verschiedene steuerliche Möglichkeiten (auch in
Kombination)
- Beiträge können in Höhe von bis zu 4 % der BBG dem
Pensionsfonds steuerfrei zugeführt werden, für ab dem 01.01.2005 erteilte
Versorgungszusagen ist zusätzlich ein Beitrag in Höhe von 1.800 EUR
steuerfrei, nachgelagerte Besteuerung der Leistungen
- Staatliche Förderung über Zulagen und
Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG ("Riester-Rente")
- Bei Entgeltumwandlung Einsparung von
Sozialversicherungsbeiträgen bis 2008
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