Betriebswirtschaftliche Auswirkungen beim Arbeitgeber
Die Beiträge zur Pensionskasse und die
Pauschalsteuer, soweit vom Arbeitgeber getragen, können von den
Betriebsausgaben abgezogen werden und mindern somit die Ertragsteuerbelastung
des Unternehmens.
AG-finanzierte Beiträge, die gemäß § 3 Nr. 63 EStG
steuerfrei sind, bzw. gemäß § 40b EStG pauschal versteuert werden, sind
sozialversicherungsfrei. Für AN-finanzierte Beiträge, die gemäß § 3 Nr. 63
EStG steuerfrei sind bzw. aus Sonderzahlungen stammende AN-finanzierte
Beiträge, die gemäß § 40b EStG pauschal versteuert werden, besteht die
Sozialversicherungsfreiheit noch bis 2008.
Es sind keine Beiträge an den Pensionssicherungsverein (PSVaG) zu
entrichten, da der Insolvenzschutz bei diesem versicherungsförmigen
Durchführungsweg durch das VAG gewährleistet ist.
Versorgungsverpflichtungen im Rahmen einer
Pensionskasse berühren die Unternehmensbilanz nach HGB nicht.
Der Verwaltungsaufwand für das Unternehmen ist
denkbar gering, so dass keine Kapazitäten durch die Betreuung des
Versorgungswerks gebunden werden.
Die Versorgungsrisiken werden durch die Pensionskasse vollständig aus dem
Unternehmen ausgelagert. Scheidet ein Mitarbeiter wegen Kündigung aus, so kann
er die Versicherung auf privater Basis weiterführen (versicherungsvertragliche
Lösung) oder diese wird beitragsfrei gestellt bzw. auf den Folgearbeitgeber
übertragen. Weitergehende Ansprüche des Arbeitnehmers gegen seinen alten
Arbeitgeber bestehen nicht.