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Betriebswirtschaftliche Auswirkungen beim Arbeitgebe

Betriebswirtschaftliche Auswirkungen beim Arbeitgebe
Betriebswirtschaftliche Auswirkungen beim Arbeitgeber

Betriebswirtschaftliche Auswirkungen beim Arbeitgeber

  • Die Beiträge zur Pensionskasse und die Pauschalsteuer, soweit vom Arbeitgeber getragen, können von den Betriebsausgaben abgezogen werden und mindern somit die Ertragsteuerbelastung des Unternehmens.
  • AG-finanzierte Beiträge, die gemäß § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei sind, bzw. gemäß § 40b EStG pauschal versteuert werden, sind sozialversicherungsfrei. Für AN-finanzierte Beiträge, die gemäß § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei sind bzw. aus Sonderzahlungen stammende AN-finanzierte Beiträge, die gemäß § 40b EStG pauschal versteuert werden, besteht die Sozialversicherungsfreiheit noch bis 2008. 
  • Es sind keine Beiträge an den Pensionssicherungsverein (PSVaG) zu entrichten, da der Insolvenzschutz bei diesem versicherungsförmigen Durchführungsweg durch das VAG gewährleistet ist. 
    Versorgungsverpflichtungen im Rahmen einer Pensionskasse berühren die Unternehmensbilanz nach HGB nicht. 
  • Der Verwaltungsaufwand für das Unternehmen ist denkbar gering, so dass keine Kapazitäten durch die Betreuung des Versorgungswerks gebunden werden. 
  • Die Versorgungsrisiken werden durch die Pensionskasse vollständig aus dem Unternehmen ausgelagert. Scheidet ein Mitarbeiter wegen Kündigung aus, so kann er die Versicherung auf privater Basis weiterführen (versicherungsvertragliche Lösung) oder diese wird beitragsfrei gestellt bzw. auf den Folgearbeitgeber übertragen. Weitergehende Ansprüche des Arbeitnehmers gegen seinen alten Arbeitgeber bestehen nicht.
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