Zusammenfassung der Vorteile
Aus Sicht des Arbeitgebers
- Steuerliche Absetzbarkeit des Aufwands
- Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Keine Beitragspflicht zum PSVaG
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Risikoauslagerung
- Bilanzneutralität (HGB)
- Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§1a BetrAVG)
erfüllt
- Versicherungsvertragliche Lösung bei Ausscheiden des Arbeitnehmers wegen
Kündigung
Aus Sicht des Arbeitnehmers
- Beiträge können bei Neuzusagen in Höhe von bis
zu 4 % der BBG zuzüglich eines Festbetrages von 1.800 EUR der Pensionskasse
steuerfrei zugeführt werden, die Leistungen werden nachgelagert
besteuert.
- Individuell besteuerte Beiträge können mit
staatlicher Förderung über Zulagen und Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG
("Riester-Rente") zugeführt werden, die Leistungen werden nachgelagert
besteuert.
- Bei Entgeltumwandlung Einsparung von
Sozialversicherungsbeiträgen bis 2008
- Versicherungsvertragliche Lösung bei Ausscheiden wegen
Kündigung
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