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Betriebswirtschaftliche Auswirkungen beim Arbeitgeber

Betriebswirtschaftliche Auswirkungen beim Arbeitgeber
Betriebswirtschaftliche Auswirkungen beim Arbeitgeber

Betriebswirtschaftliche Auswirkungen beim Arbeitgeber

  • Sämtliche Verwaltungsaktivitäten werden auf die Unterstützungskasse ausgelagert, so dass innerhalb des Unternehmens keine Kapazitäten durch die Betreuung des Versorgungswerks gebunden werden. 
  • Zur Sicherung der Ansprüche Ihrer Arbeitnehmer gegen eine mögliche Unternehmensinsolvenz ist für gesetzlich unverfallbare Ansprüche bzw. für laufende Versorgungsleistungen nach Eintritt des Leistungsfalls ein Beitrag an den Pensionssicherungsverein, PSVaG, zu entrichten. Eine Ausnahme besteht lediglich für Personen, die aufgrund ihrer Unternehmerstellung (z.B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer) aus dem Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes herausfallen. 
  • Die Zuwendungen zur Unterstützungskasse und der Beitrag an den Pensionssicherungsverein können, sofern es sich bei den Anwärtern um Arbeitnehmer im Sinne des § 17 BetrAVG handelt, von den Betriebsausgaben abgezogen werden und mindern somit die Ertragsteuerbelastung des Unternehmens. 
  • Die Zuwendungen zur Unterstützungskasse sind bei AG-Finanzierung sozialversicherungsfrei. Für AN-finanzierte Zuwendungen bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze besteht ebenfalls Sozialversicherungsfreiheit, nach der Aufhebung des § 115 und Änderung des § 14 Abs. 1 S. 2 SGB IV mit Wirkung zum 01.01.09 gilt dies nun auch zeitlich unbegrenzt über den 31.12.2008 hinaus.
  • Versorgungsverpflichtungen im Rahmen einer Unterstützungskassenlösung werden in der Unternehmensbilanz nach deutschem Handelsrecht (HGB) nicht ausgewiesen.
     
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