Versorgungsmodell Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige
Versorgungseinrichtung (meist in Form eines eingetragenen Vereins) zur
Durchführung betrieblicher Altersversorgung. Sie kann von einem oder mehreren
Unternehmen getragen werden (Einzel- oder Gruppenunterstützungskasse). Die
Unterstützungskasse gewährt den Mitarbeitern ihrer Trägerunternehmen laufende
oder einmalige Versorgungsleistungen bei Erreichen der Altersgrenze, Invalidität
oder Tod.
Unterstützungskassen werden heute aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen
mehrheitlich in der Form der rückgedeckten Unterstützungskasse betrieben, bei
der sich die Unterstützungskasse die Mittel für ihre Versorgungsleistungen durch
den Abschluss von Lebensversicherungen (Rückdeckungsversicherungen) beschafft.
Bei kongruenter Rückdeckung entspricht die Höhe der jeweiligen
Versorgungsleistung genau der Versicherungsleistung aus der
Rückdeckungsversicherung inkl. sämtlicher bis zum Leistungsfall zugeteilter
Gewinnanteile.
Wirtschaftlich können die Zuwendungen sowohl vom Arbeitgeber als auch vom
Arbeitnehmer (über eine Entgeltumwandlungsvereinbarung) getragen werden. Auch
eine Mischfinanzierung ist möglich.
Zur Sicherung der Versorgungsansprüche können die Ansprüche der Rückdeckungsversicherung
an den Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen verpfändet
werden. Für den Fall einer Entgeltumwandlungszusage wird die Verpfändung
in der Regel standardmäßig vorgenommen.
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