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Versorgungsmodell Unterstützungsmodell

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Versorgungsmodell Unterstützungskasse

Versorgungsmodell Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung (meist in Form eines eingetragenen Vereins) zur Durchführung betrieblicher Altersversorgung. Sie kann von einem oder mehreren Unternehmen getragen werden (Einzel- oder Gruppenunterstützungskasse). Die Unterstützungskasse gewährt den Mitarbeitern ihrer Trägerunternehmen laufende oder einmalige Versorgungsleistungen bei Erreichen der Altersgrenze, Invalidität oder Tod.

Unterstützungskassen werden heute aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen mehrheitlich in der Form der rückgedeckten Unterstützungskasse betrieben, bei der sich die Unterstützungskasse die Mittel für ihre Versorgungsleistungen durch den Abschluss von Lebensversicherungen (Rückdeckungsversicherungen) beschafft.

Bei kongruenter Rückdeckung entspricht die Höhe der jeweiligen Versorgungsleistung genau der Versicherungsleistung aus der Rückdeckungsversicherung inkl. sämtlicher bis zum Leistungsfall zugeteilter Gewinnanteile.

Wirtschaftlich können die Zuwendungen sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer (über eine Entgeltumwandlungsvereinbarung) getragen werden. Auch eine Mischfinanzierung ist möglich.

Zur Sicherung der Versorgungsansprüche können die Ansprüche der Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen verpfändet werden. Für den Fall einer Entgeltumwandlungszusage wird die Verpfändung in der Regel standardmäßig vorgenommen.

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