Deka-PensionPlan Bonus
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Dieses fondsbasierte Produkt bietet Ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit, im Rahmen einer
betrieblichen Altersversorgung in Form der
Direktzusage über
Entgeltumwandlung die hohen Ertragschancen des Kapitalmarktes zu nutzen und
gleichzeitig ihre Interessen an einer sicheren Altersversorgung zu wahren.
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Die Finanzierung erfolgt über einen
einmaligen Gehaltsverzicht. Der Arbeitnehmer legt sich also nicht auf Dauer fest,
regelmäßig einen Teil seines Gehaltes für betriebliche Altersversorgung aufzuwenden, sondern kann
jederzeit dynamisch über etwaige Folgeverzichte entscheiden. Damit wird ein
Höchstmaß
an Flexibilität erreicht.
Die Rückdeckung der unmittelbaren Versorgungszusage erfolgt über Fonds und eine
Risikolebensversicherung. Der Verzichtsbetrag wird zum größten Teil in einen Investmentfonds der
DekaBank
investiert. Ein
kleinerer Teil fließt als Einmalbeitrag in eine Risikolebensversicherung bei einem
unserer
Öffentlichen Versicherer.
Im Zuge dieses Entgeltverzichts erteilen Sie Ihrem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage über ein
einmaliges Versorgungskapital bei Erreichen des Pensionsalters, bei Ausscheiden aus den Diensten
der Firma infolge verminderter Erwerbsfähigkeit bzw. für den Fall des Todes.
Die Höhe der/des
Versorgungsleistung/ -kapitals bestimmt sich aus dem Rücknahmepreis der im Zuge
des Gehaltsverzichts erworbenen Fondsanteile. Im Todesfall erhalten die versorgungsberechtigten
Hinterbliebenen zusätzlich zum vorgenannten Versorgungskapital die Leistungen aus der
Risikolebensversicherung. Zum Ausgleich möglicher Kursrisiken sieht die Zusage überdies gewisse
Mindestleistungen vor, so dass dem Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebenen im Leistungsfall stets
ein angemessenes Versorgungskapital zur Verfügung steht.
Zur Sicherung der Ansprüche Ihres Arbeitnehmers bzw. seiner Hinterbliebenen
verpfänden Sie den Bestand des Fondsdepots und die Ansprüche der
Risikolebensversicherung an den Arbeitnehmer. Überdies sind die Ansprüche des Arbeitnehmers durch
den
Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) gegen eine mögliche Unternehmensinsolvenz
geschützt.
Die Bewertung der Versorgungsverpflichtung nach § 6a EStG bzw. IAS 19 (Berechnung der
Pensionsrückstellung für den Ausweis auf der Passivseite der Unternehmensbilanz) sowie die
Bewertung der hinterlegten Kapitalanlagen (Aktiv- und Marktwertbescheinigungen und die
Erträgnisaufstellungen) übernehmen wir für Sie im Rahmen eines versicherungsmathematischen
Gutachtens.
Dienstleistungen Direktzusage
Interessiert? Ihre
Sparkassenagentur bzw. Ihr
Versicherungsagent
lassen Ihnen bei Bedarf gerne ausführliches Informationsmaterial zukommen.
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