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Deka-PensionPlan Bonus

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Dieses fondsbasierte Produkt bietet Ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit, im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung in Form der Direktzusage über Entgeltumwandlung die hohen Ertragschancen des Kapitalmarktes zu nutzen und gleichzeitig ihre Interessen an einer sicheren Altersversorgung zu wahren.



Die Finanzierung erfolgt über einen einmaligen Gehaltsverzicht. Der Arbeitnehmer legt sich also nicht auf Dauer fest, regelmäßig einen Teil seines Gehaltes für betriebliche Altersversorgung aufzuwenden, sondern kann jederzeit dynamisch über etwaige Folgeverzichte entscheiden. Damit wird ein Höchstmaß an Flexibilität erreicht.

Die Rückdeckung der unmittelbaren Versorgungszusage erfolgt über Fonds und eine Risikolebensversicherung. Der Verzichtsbetrag wird zum größten Teil in einen Investmentfonds der DekaBank   investiert. Ein kleinerer Teil fließt als Einmalbeitrag in eine Risikolebensversicherung bei einem unserer Öffentlichen Versicherer.   

Im Zuge dieses Entgeltverzichts erteilen Sie Ihrem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage über ein einmaliges Versorgungskapital bei Erreichen des Pensionsalters, bei Ausscheiden aus den Diensten der Firma infolge verminderter Erwerbsfähigkeit bzw. für den Fall des Todes.

Die Höhe der/des Versorgungsleistung/ -kapitals bestimmt sich aus dem Rücknahmepreis der im Zuge des Gehaltsverzichts erworbenen Fondsanteile. Im Todesfall erhalten die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen zusätzlich zum vorgenannten Versorgungskapital die Leistungen aus der Risikolebensversicherung. Zum Ausgleich möglicher Kursrisiken sieht die Zusage überdies gewisse Mindestleistungen vor, so dass dem Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebenen im Leistungsfall stets ein angemessenes Versorgungskapital zur Verfügung steht.

Zur Sicherung der Ansprüche Ihres Arbeitnehmers bzw. seiner Hinterbliebenen verpfänden Sie den Bestand des Fondsdepots und die Ansprüche der Risikolebensversicherung an den Arbeitnehmer. Überdies sind die Ansprüche des Arbeitnehmers durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) gegen eine mögliche Unternehmensinsolvenz geschützt.

Die Bewertung der Versorgungsverpflichtung nach § 6a EStG bzw. IAS 19 (Berechnung der Pensionsrückstellung für den Ausweis auf der Passivseite der Unternehmensbilanz) sowie die Bewertung der hinterlegten Kapitalanlagen (Aktiv- und Marktwertbescheinigungen und die Erträgnisaufstellungen) übernehmen wir für Sie im Rahmen eines versicherungsmathematischen Gutachtens.

Dienstleistungen Direktzusage   

Interessiert? Ihre SPK-S.gifSparkassenagentur bzw. Ihr Versicherungsagent  lassen Ihnen bei Bedarf gerne ausführliches Informationsmaterial zukommen.

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