Deka-PensionPlan Basic
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Dieses fondsbasierte Produkt ist ein ideales Instrument zur
Durchführung ihrer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung
in Form einer Direktzusage, da es Ihnen ermöglicht, im Rahmen einer
beitragsorientierten Leistungszusage die hohen Ertragschancen des
Kapitalmarktes zu nutzen und gleichzeitig die Interessen Ihrer
Arbeitnehmer an einer sicheren Altersversorgung zu wahren.
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Die Finanzierung erfolgt über eine einmalige Zuwendung. Sie legen
sich also nicht auf Dauer fest, regelmäßig einen festen Betrag für betriebliche
Altersversorgung aufzuwenden, sondern können jederzeit dynamisch über etwaige
Folgezuwendungen entscheiden. Damit wird ein Höchstmaß an Flexibilität erreicht.
Die Rückdeckung der unmittelbaren Versorgungszusage
erfolgt über Fonds und eine Risikolebensversicherung. Der von Ihnen zugewendete
Betrag wird zum größten Teil in einen Investmentfonds der DekaBank investiert. Ein kleinerer Teil fließt als
Einmalbeitrag in eine Risikolebensversicherung bei einem unserer Öffentlichen Versicherer .
Im Zuge dieser Zuwendung erteilen Sie Ihrem Arbeitnehmer eine
Versorgungszusage über ein einmaliges Versorgungskapital bei Erreichen des
Pensionsalters, bei Ausscheiden aus den Diensten der Firma infolge verminderter
Erwerbsfähigkeit bzw. für den Fall des Todes.
Die Höhe der/s Versorgungsleistung/-kapitals bestimmt sich aus dem
Rücknahmepreis der erworbenen Fondsanteile. Zum Ausgleich möglicher Kursrisiken
sieht die Zusage überdies gewisse Mindestleistungen vor, so dass dem
Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebenen im Leistungsfall stets ein angemessenes
Versorgungskapital zur Verfügung steht. Im Todesfall können Sie eine mögliche
Lücke zwischen dem Wert der Fondseinlage und der zugesagten Mindestleistung
durch die Ihnen zustehende Leistung aus der Risikolebensversicherung schließen.
Zur Sicherung der Ansprüche Ihres Arbeitnehmers bzw. seiner Hinterbliebenen
verpfänden Sie den Bestand des Fondsdepots und die Ansprüche der
Risikolebensversicherung an den Arbeitnehmer. Überdies sind die Ansprüche des
Arbeitnehmers durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG) gegen eine mögliche
Unternehmensinsolvenz geschützt.
Die Bewertung der Versorgungsverpflichtung nach §6a EStG
bzw. IAS 19 (Berechnung der Pensionsrückstellung für die Passivseite der Unternehmensbilanz) sowie
die Bewertung der hinterlegten Kapitalanlagen (Aktiv- und Marktwerterscheinungen und die
Erträgnisaufstellungen) übernehmen wir für Sie im Rahmen eines
versicherungsmathematischen Gutachtens.
Dienstleistungen Direktzusage
Interessiert? Ihre  Sparkassenagentur
bzw. Ihr Versicherungagent lassen
Ihnen bei Bedarf gerne ausführliches Informationsmaterial
zukommen.
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