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Deka-PensionPlan Basic

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Dieses fondsbasierte Produkt ist ein ideales Instrument zur Durchführung ihrer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktzusage, da es Ihnen ermöglicht, im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage die hohen Ertragschancen des Kapitalmarktes zu nutzen und gleichzeitig die Interessen Ihrer Arbeitnehmer an einer sicheren Altersversorgung zu wahren.

Die Finanzierung erfolgt über eine einmalige Zuwendung. Sie legen sich also nicht auf Dauer fest, regelmäßig einen festen Betrag für betriebliche Altersversorgung aufzuwenden, sondern können jederzeit dynamisch über etwaige Folgezuwendungen entscheiden. Damit wird ein Höchstmaß an Flexibilität erreicht.

Die Rückdeckung der unmittelbaren Versorgungszusage erfolgt über Fonds und eine Risikolebensversicherung. Der von Ihnen zugewendete Betrag wird zum größten Teil in einen Investmentfonds der DekaBank investiert. Ein kleinerer Teil fließt als Einmalbeitrag in eine Risikolebensversicherung bei einem unserer Öffentlichen Versicherer .

Im Zuge dieser Zuwendung erteilen Sie Ihrem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage über ein einmaliges Versorgungskapital bei Erreichen des Pensionsalters, bei Ausscheiden aus den Diensten der Firma infolge verminderter Erwerbsfähigkeit bzw. für den Fall des Todes.

Die Höhe der/s Versorgungsleistung/-kapitals bestimmt sich aus dem Rücknahmepreis der erworbenen Fondsanteile. Zum Ausgleich möglicher Kursrisiken sieht die Zusage überdies gewisse Mindestleistungen vor, so dass dem Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebenen im Leistungsfall stets ein angemessenes Versorgungskapital zur Verfügung steht. Im Todesfall können Sie eine mögliche Lücke zwischen dem Wert der Fondseinlage und der zugesagten Mindestleistung durch die Ihnen zustehende Leistung aus der Risikolebensversicherung schließen.

Zur Sicherung der Ansprüche Ihres Arbeitnehmers bzw. seiner Hinterbliebenen verpfänden Sie den Bestand des Fondsdepots und die Ansprüche der Risikolebensversicherung an den Arbeitnehmer. Überdies sind die Ansprüche des Arbeitnehmers durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG) gegen eine mögliche Unternehmensinsolvenz geschützt.

Die Bewertung der Versorgungsverpflichtung nach §6a EStG bzw. IAS 19 (Berechnung der Pensionsrückstellung für die Passivseite der Unternehmensbilanz) sowie die Bewertung der hinterlegten Kapitalanlagen (Aktiv- und Marktwerterscheinungen und die Erträgnisaufstellungen) übernehmen wir für Sie im Rahmen eines versicherungsmathematischen Gutachtens.

Dienstleistungen Direktzusage

Interessiert? Ihre SPK-S.gifSparkassenagentur bzw. Ihr Versicherungagent lassen Ihnen bei Bedarf gerne ausführliches Informationsmaterial zukommen.

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